Wenn Sie ein stehendes Gewerbe in Haßfurt anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Hier können Sie Ihre Gewerbemeldung online durchführen.